Wissen · 6 Min Lesezeit

Die Telematik­infrastruktur, ohne Behörden-Sprech.

Was die TI eigentlich ist, welche drei Komponenten Sie als Heilmittel­erbringer brauchen, warum sie seit 2024 Pflicht ist — und wieso die GKV das alles bezahlt.

I · Definition

Was ist die TI eigentlich?

Die Telematikinfrastruktur ist das geschlossene digitale Netzwerk, über das Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Krankenhäuser im deutschen Gesundheitssystem sicher Daten austauschen. Es ist kein „normales" Internet — es ist eine eigene, verschlüsselte Schicht obendrauf, in die nur authentifizierte Teilnehmer reinkommen.

Daran hängen die Anwendungen, die Patient:innen kennen — das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA), der Notfalldatensatz, die elektronische AU-Bescheinigung. Was im Hintergrund passiert: jede Kommunikation läuft über zertifizierte Komponenten und nur, wenn die Identität des Senders verifiziert ist.

Geregelt wird das Ganze durch die gematik GmbH — die nationale Agentur für Digitale Medizin. Die gematik definiert technische Spezifikationen, zertifiziert Komponenten und Anbieter, und legt fest, wer wann welche Anwendungen nutzen muss. Die rechtliche Grundlage steht im Sozialgesetzbuch V (SGB V), §§ 291–334.

Für Heilmittelerbringer — also Physio-, Ergo-, Logo-, Podo-Praxen — wurde die Anbindung mit dem Digital-Gesetz (DigiG) ab 2024 verpflichtend. Wer noch nicht angebunden ist, fällt ab Mitte 2025 aus dem Abrechnungsverkehr mit den Kassen heraus.

II · Komponenten

Die drei Komponenten, die Sie brauchen.

Drei Stücke Hardware bzw. Karten — alle zertifiziert, alle Pflicht. Mehr braucht es im Kern nicht.

01 eHBA
Elektronischer Heilberufsausweis
Ihre persönliche Smartcard als Therapeut:in. Bindet eine konkrete Person an Aktionen im TI-Netz — Sie signieren Dokumente, autorisieren E-Rezepte und identifizieren sich gegenüber anderen Heilberufen. Pro Therapeut:in einzeln · 5 Jahre gültig · ≈ 380–480 € · vollständig durch Pauschale gedeckt.
02 SMC-B
Security Module Card Typ B
Die Karte für Ihre Praxis als Institution — analog zum Praxisschild, nur digital. Ohne SMC-B kommt keine Anbindung zustande, ganz egal wie viele eHBAs Sie haben. Pro Praxis (= pro IK-Nummer) eine Karte · 5 Jahre gültig · ≈ 380–470 € · durch Pauschale gedeckt.
03 Konnektor
Hardware- oder Cloud-Gateway
Eine kleine Box (oder Cloud-Variante), die Ihre Praxis-IT mit dem TI-Netz verbindet. Verschlüsselt sämtliche Kommunikation und prüft Zertifikate. Pro Praxis eine Einheit · TI-as-a-Service seit 2024 zugelassen · ≈ 25–60 €/Monat · durch Betriebspauschale gedeckt.

Plus optional: Kartenlesegerät, Praxisverwaltungs­system mit TI-Schnittstelle — bei den meisten Heilmittel-Praxen bereits vorhanden oder vom Konnektor-Anbieter mitgeliefert. Pakete & Preise

III · Chronologie

Wie kam's dazu? In vier Schritten.

Die TI ist nicht über Nacht entstanden — sondern Ergebnis eines 20-Jahre-Marathons zwischen Politik, Krankenkassen und Industrie.

  1. 2003

    Erste Konzepte

    Der GKV-Spitzenverband schlägt eine bundesweite digitale Infrastruktur fürs Gesundheits­wesen vor. Erste Pilotprojekte in Schleswig-Holstein.

  2. 2005

    gematik GmbH

    Bund, Kassen, Ärzteverbände und Apotheker gründen gemeinsam die gematik als zentrale Steuerungsstelle. Erste technische Spezifikationen entstehen.

  3. 2021

    E-Rezept-Start

    Bundesweiter E-Rezept-Roll-out beginnt. Ärzt:innen stellen Rezepte digital aus, Apotheken lösen sie digital ein. VSDM wird Pflicht.

  4. 2024

    Pflicht für HMEs

    Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wird die TI-Anbindung für Physio-, Ergo-, Logo- und Podo-Praxen verbindlich. Stichtag voller Anschluss: 1. Juli 2026.

IV · Förderung

Warum die GKV das bezahlt.

Kurz: weil sie spart. Mittelfristig sehr viel — durch günstigere E-Rezepte, weniger Mehrfach­diagnostik, ePA-Daten statt Faxe.

Mechanik der Pauschale

Die TI-Pauschale ist im § 376 SGB V geregelt. Praxen erhalten monatliche Pauschalen vom GKV-Spitzenverband, die alle anfallenden Kosten — Karten, Konnektor, Wartung, Personal-Aufwand — abdecken sollen.

Die Pauschale ist antragspflichtig. Wer den Antrag nicht stellt, bekommt nichts — egal wie korrekt angeschlossen. Wer den Antrag fehlerhaft stellt, kämpft monatelang mit der Krankenkasse. Genau hier setzen wir an.

Der Antrag selbst ist nicht wahnsinnig kompliziert — aber er hat 12+ Pflichtfelder, drei Anlagen, eigene Fristen, und wird zentral beim GKV-Spitzenverband eingereicht. Bei Fehlern gibt's Rückfragen, dann verzögert sich die Auszahlung um Wochen.

Beispielrechnung Heilmittel-Praxis

  • Initialisierungs-Pauschale: + 1.766,11 € einmalig
  • Monatspauschale: + 23,82 €/Monat über 5 Jahre
  • Realistische Kosten: ≈ 1.840 € (Karten + Konnektor + Setup)
  • Überschuss über 5 Jahre: + 1.581,96 €

Quelle: TI-Finanzierungs­vereinbarung 2024 zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittel-Verbänden. Beträge je nach Praxis-Konstellation.

V · Was bedeutet das für Sie?

Drei Tatsachen zum Mitnehmen — und ein klarer nächster Schritt.

  • Sie müssen. TI-Anbindung ist seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben — wer sich nicht anbindet, fliegt mittelfristig aus dem Abrechnungs­verkehr.
  • Es kostet Sie nichts. Bei sauberer Beantragung deckt die GKV-Pauschale alle Kosten — bei strukturiertem Vorgehen bleibt sogar ein Überschuss übrig.
  • Der Antrag ist die Hürde. Nicht die Hardware, nicht die Karten — der Förderantrag mit den richtigen Anlagen, eingereicht zum richtigen Zeitpunkt, ist wo 80 % der Praxen scheitern.
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